Der Zugang zu medizinischem Cannabis ist zwar stark reguliert, doch die Verfügbarkeit für Patienten entwickelt sich ständig weiter. Erfahren Sie, wie Patienten in Deutschland Zugang zu medizinischem Cannabis bekommen können.
Um in Deutschland medizinisches Cannabis zu erhalten, benötigen ein Patient ein ärztliches Rezept. Der Arzt muss entscheiden, ob ein Patient ein geeigneter Kandidat für diese Therapie ist. Dazu muss er feststellen, dass keine andere geeignete Therapie für diesen Patienten existiert oder für seine Erkrankung in Frage kommt oder, dass eine angemessen hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Cannabis sich positiv auf die Entwicklung seiner Erkrankung oder der schwerwiegenden Symptome auswirkt.1
Im Jahr 2021 haben schätzungsweise 130.000 Patienten in Deutschland medizinisches Cannabis eingenommen.2
In Deutschland kann ein Patient medizinisches Cannabis nach Vorlage eines ärztlichen Rezeptes in der Apotheke erwerben. Ohne ein gültiges Rezept ist der Erwerb von medizinischem Cannabis nicht möglich.3
Nicht in jeder Apotheke kann ein Patient ein Rezept für medizinisches Cannabis einlösen. Die folgende Website bietet eine Liste mit Apotheken, die medizinisches Cannabis unterstützen und bereitstellen: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA).4 Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig bzw. nur beispielhaft ist.
Das ist abhängig von der Entscheidung des behandelnden Arztes und welche Art von medizinischem Cannabis verschrieben wurde. In Deutschland kann ein Arzt pro Zeitintervall von 30 Tagen medizinisches Cannabis, das mehr als 0,2 % THC enthält, in einer Menge von bis zu 100 Gramm in Form getrockneter Blüten oder bis zu 1 Gramm in Form eines medizinischen Cannabisextrakts verschreiben.5
Wird ein Cannabisprodukt von Tilray (Cannabisblüte oder Cannabisextrakt) für Selbstzahler, Privatversicherte oder über die Berufsgenossenschaft (BG) verordnet, so wird der Verkaufspreis nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) § 4 (Apothekenzuschläge für Stoffe), wie unten aufgeführt, berechnet.
Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 % auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben. (Anmerkung: Der Apothekeneinkaufspreis kann je nach individueller Rabattvereinbarung mit der jeweiligen Apotheke geringer sein.)
Im Jahr 2020 wurde in neuen Vorschriften für Apotheker, die medizinisches Cannabis an Patienten verkaufen, ein Preis von 9,52 € pro Gramm für unverarbeitete medizinische Cannabisblüten festgelegt. Zusätzlich wird eine BtM-Gebühr von 4,26 € erhoben.
Kosten für Selbstzahler:
Importierte Cannabisblüte (unzerkleinert), 15g (Bsp.)
9,52 Euro/Gramm x 15g = 142,80 Euro + 142,80 Euro (100% Apothekenaufschlag) x 1,19 (Umsatzsteuer) +4,26 Euro (BtM-Gebühr)= 344,12 Euro
BfArM-Cannabisblüten (unzerkleinert), 15g (Bsp.)
4,30 Euro/Gramm x 15g = 64,50 Euro + 64,50 Euro (100% Apothekenaufschlag) x 1,19 (Umsatzsteuer) +4,26 Euro (BtM-Gebühr)= 157,77 Euro
Cannabisextrakt (unverdünnt), 25ml (Bsp.)
5,12 Euro/ml x 25ml = 128 Euro + 128 Euro (100% Apothekenaufschlag) x 1,19 (Umsatzsteuer) +4,26 Euro (BtM-Gebühr)= 308,90 Euro
Kosten für GKV-Versicherte:
Rezeptgebühr: max. 10 Euro
Das deutsche Sozialgesetzbuch weist darauf hin, dass den Patienten die Kosten für medizinisches Cannabis in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden können. Zu solchen Fällen zählen Patienten, die an einer ernsthaften Erkrankung leiden, wie z. B. an chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, Epilepsie, Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Chemotherapie und ebenso HIV/AIDS-Patienten, bei denen eine Appetitanregung erreicht werden soll. Weitere Voraussetzungen dafür, dass diese Patienten medizinische Cannabisprodukte (inklusive Blüten und Extrakte) erhalten können, ist, dass sie gesetzlich versichert sind und keine anderen geeigneten Therapien existieren bzw. diese laut Arzt nicht anwendbar sind oder, dass eine angemessen hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Cannabis einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Erkrankung oder auf ernsthafte Symptome hat.7
Bei der erstmaligen Verschreibung von medizinischem Cannabis muss der Patient einen Antrag auf Bewilligung der Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse stellen.2
In Deutschland werden ungefähr 60 % der Erstanträge auf Erstattung bewilligt.2